Barrierefreie Onlineshops – kein Problem mit gevis COMMERCE | FORESIGHT
Barrierefreiheit: Ein europäisches Projekt
2019 wurde der European Accessibility Act (EAA) verabschiedet, der die EU inklusiver machen soll. Zu diesem Zweck formuliert der EAA Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen.
Wie bei jeder EU-Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten mehrere Jahre Zeit, um die Anforderungen in nationale Gesetze zu überführen. In Deutschland wurde die Umsetzung 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) initiiert. Das BSFG hat im ersten Schritt öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten. In diesem Bereich gelten die Anforderungen bereits seit mehreren Jahren.
Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft: Stichtag Mitte 2025
Mitte 2025 werden die Anforderungen des BSFG auch für private Wirtschaftsakteure verpflichtend: Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkt-Hersteller und Dienstleister ihre Leistungen so gestalten, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen problemlos und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Zu diesen Produkten und Dienstleistungen zählt auch der elektronische Geschäftsverkehr – und damit der E-Commerce. Damit ist klar: Ab dem 28. Juni 2025 müssen auch Onlineshops barrierefrei zugänglich sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sie ebenfalls im vollen Umfang benutzen können – sei es mit Sprach- oder Tastatursteuerung, Screenreadern, Braille-Zeilen oder mit einem Joystick.
Ausnahme für reine B2C-Shops
Diese Regelung gilt zunächst einmal für B2C-Shops. B2B-Onlineshops hingegen müssen nicht barrierefrei sein. Diese Ausnahme gilt allerdings nur dann, wenn der B2B-Shop eindeutig als solcher erkennbar ist. Das Angebot darf sich also ausschließlich an Unternehmer richten. Sobald Sie (auch) an Endverbraucher verkaufen, gelten für Ihren Shop hingegen die Bestimmungen des BSFG.
Barrierefreiheit hat auch Vorteile
Auch wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit verpflichtend ist. Es wäre ein Fehler, das Thema allein als Gängelung durch die Politik zu betrachten. Ein barrierefreier Onlineshop hat eindeutige Vorteile für den Händler: Er ist einfacher benutzbar, und zwar nicht nur für beeinträchtigte Personen.
So müssen barrierefreie Shops kontrastreich sein, damit Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sie lesen können. Ein hoher Kontrast ist aber auch dann vorteilhaft, wenn ein Kunde z. B. im Freien (zum Beispiel auf einer Baustelle) mit dem Handy oder Tablet den Shop besucht.
Je einfacher ein Onlineshop zu benutzen ist, desto eher werden Besucher den Shop nutzen und tatsächlich Bestellungen aufgeben. Darüber hinaus wirkt sich Barrierefreiheit auch positiv auf das Ranking in Suchmaschinen aus. Barrierefreiheit zahlt also immer auch auf die Performance ein – und damit auf den Erfolg des Unternehmens.
Barrierefreiheit – kein Problem mit mit gevis COMMERCE | FORESIGHT
Unsere Shoplösung gevis COMMERCE | FORESIGHT basiert auf der SaaS-Plattform der shopware AG, einem der führenden Anbieter für innovative Shop-Lösungen im digitalen Handel. Auf dieser Grundlage setzen wir Branchenfunktionen auf, die die spezifischen Anforderungen von Großhändlern adressieren – darunter eine beispiellose Tiefenintegration in ERP-Systeme, beginnend mit unserer eigenen Lösung gevis ERP. So kann die Lösung die komplexen Prozesse des Großhandels vollständig abbilden.
Diese Verbindung unserer branchenspezifischen Kenntnisse mit der technologischen Expertise der shopware AG macht gevis COMMERCE | FORESIGHT zu einer leistungsfähigen, flexiblen und skalierbaren Lösung, die immer auf der Höhe der Zeit ist.
Das schlägt sich auch in Sachen Barrierefreiheit nieder. Die shopware AG hat bereits angekündigt, dass Shopware 6 zum Stichtag über alle nötigen Funktionen verfügen wird, um die Anforderungen des BSFG zu erfüllen. Und auch wir entwickeln FORESIGHT mit Blick auf das Thema Barrierefreiheit weiter.
Weitere Informationen zur GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme mbH
Artikel vom 19.08.2024
Schlagwörter: ERP, e-Commerce
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